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Ortsrecht

Satzungen und Verordnungen

Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung und der ortsüblichen Bekanntgabe (Bekanntmachungssatzung)

Benutzungsordnung der kombinierten öffentlichen - und Schulbibliothek Dommitzsch

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Nutzungsentgeltverordnung für die Benutzung der Festwiese der Stadt Dommitzsch und Wörblitz

Satzung zur Reglung des Kostenersatzes und zur Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Dommitzsch

Satzung über die Betreuung von Kindern in der Kindertageseinrichtung in Trägerschaft der Stadt Dommitzsch

Nutzungsentgeltverordnung für die Benutzung des Marktes der Stadt Dommitzsch

Polizeiverordnung der Stadt Dommitzsch und der Mitgliedsgemeinden Elsnig und Trossin (Verwaltungsgemeinschaft)

Nutzungsentgeltverordnung für die Benutzung der Räumlichkeiten der Stadt Dommitzsch

Satzung über die Erteilung von Erlaubnissen für die Sondernutzung und über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an Gemeindestraßen und Ortsdurchfahrten in der Stadt Dommitzsch (Sondernutzungs- und Sondernutzungsgebührensatzung)

Satzung der Stadt Dommitzsch über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege

Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten

Wasserwehrsatzung der Stadt Dommitzsch und der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Elsnig und Trossin

Informationen aus dem Rathaus

Die Stadtverwaltung Dommitzsch ist am Freitag, 18. Mai 2012 aus organisatorischen Gründen geschlossen.

Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind ab dem 26. Juni 2012 ungültig.
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung:
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über eigene Reisedokumente verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.

Das Bundesinnenministerium empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für ihre Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.

Formularservice Amt 24

amt 24

www.amt24.sachsen.de