Hier erhalten Sie einen Überblick über die Dienstleistungen der einzelnen Ämter in der Stadtverwaltung Dommitzsch.
Sie können sich informieren, welche Unterlagen Sie benötigen, welche Bearbeitungsfristen es gibt und welche Gebühren anstehen.
In vielen Fällen ist auch ein entsprechendes Formular eingestellt, dass Sie herunterladen können.
Durch Anklicken der Navigationspunkte (Spalte links) gelangen Sie zur Seite des jeweiligen Amtes.
Das Hauptamt ist zusätzlich in verschiedene Aufgabenbereiche unterteilt.
Auf jeder Seite sehen Sie einen Überblick der einzelnen Dienstleistungen des Amtes als Sprungmarken. Haben Sie die gewünschte Dienstleistung gefunden, so kommen Sie durch Anklicken der Sprungmarke direkt zu der Dienstleistung.
Natürlich beraten unsere Mitarbeiter Sie auch weiterhin gern persönlich im Rathaus.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind ab dem 26. Juni 2012 ungültig.
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung:
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über eigene Reisedokumente verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bundesinnenministerium empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für ihre Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.