
Der Stadtrat der Stadt Dommitzsch hat bereits am 02.02.2009 den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan "Gewerbegebiet Dübener Straße" beschlossen.
Mit Schreiben vom 20.12.2010 des Landratsamtes Nordsachsen wurde dieser unter der Registriernummer 090/07/2010 AZ: 06186-2010, genehmigt.
Die wesentlichen Zielstellungen und Planungsinhalte des Bebauungsplanes sind:
Im Süden soll der Gewerbebetrieb der ASD GmbH für den Bestand sowie für weitere Entwicklungen durch Ausweisung gewerblicher Nutzung gesichert werden. Darüber hinaus soll eine weitere Ansiedlung von Gewerbebetrieben auf der nordwestlich angrenzenden Freifläche ermöglicht werden.
Im Bezug auf die Bauweise werden keine Festsetzungen innerhalb der Baugebiete getroffen, um eine möglichst flexible Nutzbarkeit und Aufteilung der Flächen für zukünftige Betriebsansiedlungen zu gewährleisten.
Aufgrund der sensiblen Lage des Plangebietes zu benachbarten Wohn- und Mischgebieten musste der dem Lärmkomplex Lärmimmission besondere Beachtung geschenk werden.
Für die im Bebauungsplan ausgewiesenen Baugebiete (GE) werden gemäß Lärmschutzgutachten flächenbezogene Schallleistungspegel festgesetzt, um einer Konfliktsituation hinsichtlich der Lärmimmission gegenüber der benachbarten Nutzungen entgegenzuwirken.
Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Dübener Straße sowie über die neu errichtete Erschließungsstraße innerhalb des Gebietes.
Die Flächenaufteilung stellt sich wie folgt dar:
| GE 1 | 18.588 m² | zum Verkauf |
| GE 2 | 4.810 m² | zum Verkauf |
| GE 3 | 5.464 m² | zum Verkauf |
| GE 4 | 6.000 m² | ASD GmbH |
| GE 5 | 12.459 m² | ASD GmbH |
Für förderfähiges Gewerbe liegt der Kaufpreis pro m² bei 7,50 €
Anfragen stellen Sie bitte an die Stadtverwaltung Dommitzsch, Bauamt, Markt 1, 04880 Dommitzsch.
Stadtverwaltung Dommitzsch
Bauamt
Markt 1
04880 Dommitzsch
Telefon: 034223 43941
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