Stadt- und Ortsrecht

der Verwaltungsgemeinschaft Dommitzsch

Fundbüro

Sie haben etwas gefunden oder verloren?Dann ist das Fundbüro im Rathaus der Stadt Dommitzsch Ihr richtiger Ansprechpartner. Vermisste Gegenstände können Sie mittels einer Verlustanzeige dem Fundbüro der Stadt Dommitzsch melden. Sollten Sie Ihre Geldbörse verloren haben, so sind Sie eventuell durch vorhandene Dokumente ermittelbar und werden direkt durch das Fundbüro der Stadt Dommitzsch angeschrieben.
 

Bitte beachten Sie!
Für Fundsachen ab einem Wert von 10 Euro besteht eine generelle Anzeigepflicht. Der Finder muss den Fund schnellstmöglich im Fundbüro anzeigen. Dafür haben Sie als ehrlicher Finder die Möglichkeit, Finderlohn geltend zu machen. Dieses müssen Sie bei der Anzeige der Fundsache mitteilen. Weiterhin können Sie bei Abgabe der Fundsache mitteilen, dass Sie nach Ablauf von sechs Monaten das Eigentum an der Fundsache erwerben möchten. Kann innerhalb von sechs Monaten kein Eigentümer ermittelt werden oder werden die Fundsachen nicht abgeholt, so haben Sie die Möglichkeit, das Eigentum an der Sache zu erwerben. Hierfür wird eine entsprechende Gebühr fällig. Die Rechtsgrundlagen rund um den Fundgegenstand sind in den §§ 965 bis 984 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu finden.


Sie erreichen uns unter:

Ihr Ordnungsamt der
Stadt Dommitzsch